Schützt euch und eure Söhne vor sinnlosem Sterben und verweigert schon jetzt den Kriegsdienst.

 

von Sebastian S.

 

Aufgrund der sich immer mehr zuspitzenden Lage zwischen der Nato und Russland im Fall der Ukraine möchte ich darauf hinweisen, dass bei einem Spannungs- oder Verteidigungsfall jeder deutsche Mann vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zum Kriegsdienst einberufen werden kann (siehe Wehrpflichtgesetz § 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht Absatz 5). Sofern er diesen nicht schon durch Zivildienst oder einen Kriegsdienstverweigerungsantrag verweigert hat. Selbst Frauen können gezwungen werden im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation Dienst zu verrichten (siehe Grundgesetz Art 12a). Allerdings, und das ist wichtig zu KEINEM DIENST AN DER WAFFE gezwungen werden.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass in dem Fall der Ukraine bis jetzt nur über einen bevorstehenden „indirekten“ Bündnisfall der Nato geredet wird (Artikel – Die Welt leider Paywall). Auch befindet sich die Ukraine noch nicht in der Nato, hat aber seit März 2018 offiziell den Status eines Beitrittskandidaten (Wikipedia NATO-Ukraine-Charta). Allerdings ist die Einbindung dieser Region in die Nato und Europäische Union sehr weit fortgeschritten, dass es nicht viel erfordert um das ganze eskalieren zu lassen. Und wer aufmerksam die Medien verfolgt, sieht welche Rhetorik dort verwendet wird, dies hat nichts mehr mit Entspannung zu tun.

Sollte dieser Konflikt weiter eskalieren, was zu befürchten ist, wird Deutschland sich schnell in einer ernsten Lage befinden. Die zu einem Bündnisfall bzw. Spannungs- oder Verteidigungsfall führen kann. Ab diesem Moment befindet sich Deutschland „offiziell“ im Krieg, nachdem der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates diesen Spannungs- oder Verteidigungsfall beschlossen hat (siehe Grundgesetz Art 115a).

Leider hat sich über die Jahre der Gedanke eingeschlichen, dass der Wehrdienst aufgehoben ist, vor allem bei der jüngeren Generation. Dieses ist FALSCH!!! Der Grundwehrdienst ist ausgesetzt nicht aufgehoben, aber vom Wehrdienst selbst war nie die rede “ das ist ein wichtiger Unterschied. Das heißt, sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, wird jeder deutsche Mann, wie oben beschrieben, zum Kriegsdienst einberufen. Und ja, es gibt Ausnahmen (siehe Wehrpflichtgesetz § 11 Befreiung vom Wehrdienst), aber diese Gesetze können geändert werden. Auch ist damit zu rechnen, wenn dieser Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wird, dass viele Männer die unter Punkt 3 aufgeführten Gründe in Anspruch nehmen werden, sobald sie ihren Einberufungsbescheid bekommen. Dies wird dazu führen, dass die Behörden ihre Belastungsgrenzen erreichen, so dass die Bearbeitung sehr langsam oder gar nicht erfolgt.

ABER:

  • Müssen wir solange warten, bis dieser Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wird?
  • Vertrauen wir darauf, dass die Behörden dann unsere Anträge bearbeiten werden?
  • Und wollen wir erst diesen Kriegszustand „Bündnisfall“ erreichen, der ohne Weiteres in einer atomaren Katastrophe enden kann?

NEIN! Jetzt ist die Zeit zu handeln “ nicht erst dann, wenn die Bomben fallen!

  • Deswegen fordere ich jeden Mann und auch die, die schon verweigert haben, auf: Flutet die Ämter JETZT mit Kriegsdienstverweigerungsanträgen (siehe unten)!
  • Auch aktive Soldaten können so einen Antrag stellen.
  • Verteilt dieses Schreiben in anderen Gruppen und auch außerhalb der üblichen Gruppen.
  • Klärt andere Menschen über die Konsequenzen und Möglichkeiten auf!
  • Geht demonstrieren “ ja, auch jetzt! Corona könnt ihr überleben, aber bei Bomben wird es etwas schwieriger.
  • Kontaktiert eure Abgeordneten und fordert sie zur Deeskalation auf! (s.h. Linksammlung)

Selbst wenn ich falsch liegen sollte, z.B. bei den einzelnen Gesetzen (ich bin kein Jurist), ist der Frieden mit unseren Nachbarn ein unabdingbarer Bestandteil unserer Welt, der uns ALLE etwas angeht, selbst wenn wir bei Corona anderer Meinung sind.

Mit anarchistisch-pazifistischen Grüßen

Sebastian S.

 

 

Kriegsdienstverweigerungsantrag

 

  • Das Schreiben müsst ihr an das zuständige Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr unten Linksammlung) schicken, nicht zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
  • Ganz wichtig: Beruft euch auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes!
  • Ihr müsst schriftlich darlegen, warum ihr diesen verweigert, ein Nein reicht nicht. Es sollte auch nicht nur eine Seite sein, Zielvorgabe dafür mindestens 4 Seiten! (Hilfestellung Kriegsdienstverweigerungsantrag)
  • Seid euch bewusst, dass sie euren Antrag ablehnen könnten mit der Begründung, dass es zur Zeit nicht erforderlich ist. Besteht dennoch darauf “ es ist euer Recht.
  • Wenn ihr Hilfe braucht, könnt ihr euch z.B. an das Friedenspfarramt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wenden.
  • Es kann passieren, dass es zu einer Anhörung kommt. Holt euch Beistand!
  • Wenn der Antrag Erfolg hat kann man zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
  • Dieser Kriegsdienstverweigerungsantrag ist der offizielle Weg, wenn es dann soweit ist, kann man immer noch sagen „Ich weigere mich“ was aber zu Repression führen wird z.B. Geld oder Gefängnisstrafe. Lasst es nicht soweit kommen!

 

Linksammlung