Entwurf (dieser Text ist vom Petenten eingereicht und der Länge wegen nicht angenommen worden. 
Der gekürzte Text befindet sich weiter unten)

 

Im Namen des Grundgesetzes, Art. 20/2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ fordern wir mit dieser Petition, dass die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand unter keinen Umständen an Institutionen abgegeben werden darf, die nicht demokratisch vom Volk gewählt worden sind, völlig unabhängig davon, welches Prestige diese Institutionen genießen mögen, weder auf Zeit, noch auf unbestimmte Dauer. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ (Carl Schmitt) Übertragungen solcher Verfügungsgewalt, die bereits stattgefunden haben, etwa an die UNO, WHO oder die EU, verletzen das Prinzip der Volkssouveränität, sind grundgesetzwidrig und müssen daher rückgängig gemacht werden.
Der Bundestag ist angehalten, sich sorgfältig mit diesem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Er betrifft nicht zuletzt seine eigene Existenzberechtigung.


Begründung:

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