PRESSEMITTEILUNG der Gemeinwohllobby 27.01.2022

15 Bürger mit Marianne Grimmenstein, Bürgeraktivistin und Sprecherin der Bürgerinitiative Gemeinwohllobby, haben gegen die Bundestagspräsidentin wegen Verletzung des Rechts auf verfassungsmäßige Volksvertretung im Bundestag und des Wahlrechts einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Berliner Verwaltungsgericht am 27.01. 2022 eingereicht.

Sie beantragen, dass die Bundestagspräsidentin es sofort unterlässt, mit ihrer angefochtenen Allgemeinverfügung v. 12. Jan. 2022 Abgeordnete aus dem Plenarsaal und den Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen auszusperren, ungleiche Arbeitsbedingungen für statusgleiche Abgeordnete zu schaffen und ihnen das Tragen von FFP2-Masken im Bundestag aufzuerlegen.

Ungeimpfte und nicht Genesene dürfen das Geschehen im Plenarsaal ab 12. Januar 2022 nur noch von der Tribüne aus verfolgen, und von dort aus auch nur, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können. Zu einigen Tagesordnungspunkten (TOP) wird ungeimpften Abgeordneten sogar der Aufenthalt auf der Tribüne untersagt.Auch der Zutritt zu denRäumlichkeitender Ausschusssitzungenwurde Ungeimpften und nicht Genesenen verboten.Von den Maßnahmen war u.a. die prominente Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Sahra Wagenknecht bis jetzt auch betroffen. Da sie neulich positiv getestet wurde, darf sie bald voraussichtlich nur für drei Monate wieder im Plenarsaal sitzen.

Mit der eingeführten 2G+Regel werden die Abgeordneten, die eigentlich das Volk repräsentieren, plötzlich noch schlechter behandelt als jeder Arbeitnehmer in Deutschland, da die 3G-Regel zurzeit auf dem Arbeitsplatz gilt. 2G+Regel gilt hauptsächlich im Freizeitbereich. Der Bundestag ist der Arbeitsplatz der Abgeordneten.

Die erlassene Zugangsbeschränkung ist eine Freiheitseinschränkung der betroffenen Abgeordneten und zugleich eine Grundrechtsverkürzung ihrer Wähler, der Antragsteller. Ihr Wahlrecht läuft leer, wenn die Bundestagspräsidentin es nach ihren Vorstellungen einschränken darf.

Nach dem Rechtsgutachten „Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte“ Professor Dr. Dietrich Murswieks v. 4. Okt. 2021 ist der indirekten COVID-19-Impfzwang verfassungswidrig: „Alle Benachteiligungen der Ungeimpften durch die 2G-und 3G-Regeln sowie durch die Vorenthaltung einer Quarantäneentschädigung lassen sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen und müssen sofort aufgehoben werden.“

Den Antrag auf einstweilige Anordnung kann man hier herunterladen:

Bundestag Verwaltungsstreitsache

oder unter diesem Link: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/01/Bundestag-Verwaltungsstreitsache.pdf

Kontakt: Marianne Grimmenstein
kontakt@gemeinwohl-lobby.de Â