Entwurf (dieser Text ist vom Petenten eingereicht und der Länge wegen nicht angenommen worden. Der gekürzte Text befindet sich weiter unten)
Im Namen des Grundgesetzes, Art. 20/2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ fordern wir mit dieser Petition, dass die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand unter keinen Umständen an Institutionen abgegeben werden darf, die nicht demokratisch vom Volk gewählt worden sind, völlig unabhängig davon, welches Prestige diese Institutionen genießen mögen, weder auf Zeit, noch auf unbestimmte Dauer. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ (Carl Schmitt) Übertragungen solcher Verfügungsgewalt, die bereits stattgefunden haben, etwa an die UNO, WHO oder die EU, verletzen das Prinzip der Volkssouveränität, sind grundgesetzwidrig und müssen daher rückgängig gemacht werden.
Der Bundestag ist angehalten, sich sorgfältig mit diesem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Er betrifft nicht zuletzt seine eigene Existenzberechtigung.
Begründung:
Die nächste Änderung der International Health Regulations (IHR) der WHO soll vom 21.–30. Mai beraten und beschlossen werden. Schon jetzt hat die WHO die Macht, eine „Public Health Emergency of International Concern“ (PHEIC) auszurufen, d.h. einen öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite. Sie kann weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung empfehlen – Maßnahmen, die in erheblichem Maße in Grundrechte und Privatleben aller Menschen eingreifen. Das haben alle in der Corona–Krise zu spüren bekommen, als Regierungen weltweit die WHO–Vorgaben umsetzten und dabei nationale Pandemie–Krisenpläne
ignorierten, deren Anwendung weitaus mehr Rücksichten auf Menschen– und Grundrechte vorsahen. Gewählte Parlamente haben ihre legislative Gewalt an die Exekutive abgegeben und
sich zumindest auf Zeit selbst entmachtet. Nach dem Entwurf zur Änderung der IHR, der nun zur Debatte steht, sollen Maßnahmen der WHO in einer „Public Health Emergency of International Concern“ nicht mehr nur empfehlenden, sondern legal bindenden Charakter haben. Nationale Regierungen sollen also zur Umsetzung der von der WHO ersonnenen Maßnahmen verpflichtet werden können. So bekäme eine nicht gewählte internationale Organisation diktatorische Vollmachten, und das global. Bei Annahme des aktuellen Entwurfs kann und will die WHO zukünftig über nationale Regierungen und Parlamente hinweg digitale Gesundheitspässe einführen, Lockdowns und Zensur von „Desinformation“ anordnen und die Versorgung mit Medikamenten steuern. Bezeichnenderweise streicht der Entwurf in Art. 3 (1) „die uneingeschränkte Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschen [full respect for the dignity, human rights and fundamental freedoms of persons]“, die nach der bisher gültigen Fassung bei der Umsetzung der IHR federführend sein sollte – oder hätte sein sollen.
Hier sollen also sowohl das Recht über die Verhängung des Ausnahmezustands, als auch die Entscheidungsgewalt über seine konkrete Umsetzung in den Händen des WHO–Direktors vereinigt werden. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Souverän wäre demnach also weder der Nationalstaat, noch das Volk. sondern eine nicht–gewählte Institution, die mit der vorgeschlagenen Änderung von IHR Art. 3/1 aus ihrer Verachtung der Menschenwürde keinen Hehl macht. Diese Verachtung spiegelt sich im Entwurf als Absicht, unabhängig davon, ob das am Ende in der Form durchgesetzt oder ob es in letzter Sekunde noch abgewendet werden sollte. Doch selbst eine Organisation, die sich die hehrsten und humanitärsten Ziele auf die Fahnen schriebe, könnte dadurch noch lange keine Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand für sich in Anspruch nehmen, wenn ihr nicht ein souveränes Volk, auf das sich ihre Entscheidungen erstrecken, auf der Grundlage vollumfänglicher Informierung, in demokratischen Wahlen ein entsprechendes Mandat erteilt hätte.
Neben der WHO gibt es auch andere internationale nichtgewählte Organisationen, die daran arbeiten, Souveränitätsrechte und die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand an sich zu reißen. Analoge Tendenzen lassen sich innerhalb der gesamten UNO–Struktur beobachten. Dabei
dient v.a. die Agenda 2030 mit ihren 17 „nachhaltigen Entwicklungszielen“ („Sustainable Development Goals“, SDGs) angesichts vielfältiger realer oder befürchteter Bedrohungen,
Katastrophen und Kataklysmen als Hebel für den Anspruch auf Kontrolle sämtlicher Ressourcen dieser Erde im Namen von scheinbar hehren Prinzipien. Hinter wohlklingenden Phrasen erschließt sich im umfänglichen Kleingedruckten (meist buchlangen Publikationen) für den geduldigen und aufmerksamen Leser eine völlig andere, ja gegenläufige Absicht. So steckt z.B. hinter dem Schutz und der Bewahrung der „Biodiversität“, die schon 1992 in der Agenda 21 (Vorläuferin der Agenda 2030) in Rio beschlossen wurden, eine Begründung, die eine sehr viel beunruhigendere Agenda offenlegt. Dazu haben mehrere führende UN–Organisationen – das
World Resources Institute (WRI), The World Conservation Union, i.e. International Union for the Conservation of Nature (IUCN), das United Nations Environment Program (UNEP) in
Konsultation mit der FAO (Food and Agriculture Organization) and UNESCO (United Nations Education, Science and Culture Organization) schon 1992 Richtlinien herausgebracht: Global
Biodiversity Strategy: Guidelines for Action to Save, Study, and Use Earth’s Biotic Wealth Sustainably and Equitably [Globale Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt: Leitlinien für Maßnahmen zur Erhaltung, Erforschung und Nutzung des biologischen Reichtums der Erde in nachhaltiger und gerechter Weise]. Wie die knapp 250 Seiten starke Broschüre zeigt, ist die Trias von „Erhaltung, Erforschung und Nutzung“ als aufsteigende Hierarchie gemeint, an deren Spitze die Nutzung steht: „Da die Biotechnologie auf Biodiversität als ihr Rohmaterial angewiesen ist, wird der Wert der genetischen Ressourcen zusammen mit der Industrie wachsen. [Since biotechnology depends on biodiversity for its raw material, the value of genetic resources will grow with the industry.] (S. 43) Zu diesem vielfältigen “Rohmaterial” gehört auch die Menschheit und ihre genetische Vielfalt. Das ist einer der Gründe, warum die UNO den Schutz und die Bewahrung indigener Völker propagiert.
Nicht umsonst hat sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Agenda 21 das Human Genome Projekt (1990-2003) aufgesetzt, bei dem es um Sequenzierung der menschlichen Genome ging.
Ein zentrales Teilprojekt, das Human Genome Diversity Project (HGDP) erforschte die ethnisch-genetische Diversität:
„Ziel des HGDP-Projekts ist es, DNA-Proben von über 500 sprachlich unterschiedlichen Gruppen auf der ganzen Welt zu sammeln […], die von einer Gruppe von Anthropologen als „studierenswert“ eingestuft werden. […] Isolierte Bevölkerungsgruppen werden besonders geschätzt, da sie genetische Informationen liefern können, die […] nicht durch Vermischung mit anderen Gruppen „verwischt“ werden. Viele indigene Völker leben in sehr isolierten Gemeinschaften, haben daher ihre Blutlinien „rein“ gehalten […]. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass einige dieser Bevölkerungsgruppen nicht mehr lange existieren werden, da sich die Tendenz zur Vermischung mit anderen Bevölkerungsgruppen oder zum völligen Aussterben abzeichnet.“ (Human genome diversity research and indigenous peoples. Note/ by the secretariat.
UN Secretariat 1998, S. 2-3)
Abgesehen von der offensichtlichen Wiederbelebung der Eugenik im respektvollen Mantel der UN bauen die SDGs – etwa über global health (SDG 3) oder climate action (SDG 13) – auf Katastrophenszenarien und zielen damit auf die Übergabe der Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand von souveränen Staaten in die Hände von UN-Institutionen, was sowohl verfassungsmäßig verbriefte Souveränitätsrechte verletzt, als auch in diametralem Widerspruch zur UN-Charter steht.
2019 hat die UN ihrerseits ein „Rahmenwerk zur Strategischen Partnerschaft“ (strategic partnership framework) mit dem World Economic Forum (WEF) unterzeichnet, also eine globale „Öffentlich-Private Partnerschaft“. Diese Partnerschaft wird vom WEF wie folgt kommentiert:
„Das WEF räumt ein, dass man sich weder auf die USA noch auf die EU noch auf irgendeine Gruppierung von G7/G8-Ländern verlassen kann, wenn es darum geht, wichtige globale wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Ihrer Ansicht nach haben die Realitäten der Globalisierung die Nachkriegshierarchie der Nationalstaaten und die bestehende Architektur der internationalen Organisationen in den Hintergrund gerückt [eclipsed]. Das WEF ist der Ansicht,
dass die OECD-Regierungen und das UN-System nicht mehr ‚die Akteure‘ in der globalen Wirtschaftspolitik sind. […] Seiner Ansicht nach ist das Weltwirtschaftsforum das am besten
geeignete Gremium, um einen neuen Rahmen für ein auf den Vereinten Nationen basierendes System der internationalen Governance zu entwickeln.“ (Die WEF-Stellungnahme, die auf der Seite der Boston University publiziert wurde, ist kürzlich im Internet gelöscht worden. Andere Seiten, die sie wiedergegeben haben, sind gleichfalls entfernt worden.)
Die UNO, die noch nie eine demokratisch gewählte Institution war, aber immerhin noch als zwischenstaatliche Einrichtung fungierte, hat sich also im asymmetrischen „Partnerschaftsvertrag“ mit dem WEF selbst entmachtet. Die WHO ist nur eine von vielen UN- Organisationen, deren Tätigkeiten und Unterlassungen über zweckgebundene Spenden weitgehend von privaten Geldgebern beeinflusst werden, wobei paradoxerweise häufig immer noch ein Großteil der Zuwendungen von den Mitgliedsländern entrichtet werden, also Steuergelder sind, ohne dass diese Länder bei der inhaltlichen Ausrichtung der UNO viel zu sagen hätten. Wie es das v.a. von Bundesregierung (über die Engagement GmbH, die wiederum vom Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit gefördert wird), Ebert- und Luxemburg-Stiftung finanzierte Global Policy Forum (GPF) anhand der Finanzströme zwischen UN-Organisationen, privaten und öffentlichen Geldgebern und den von den Organisationen durchgeführten Projekten herausgearbeitet hat, gestaltet sich die Arbeitsteilung bei der „Öffentlich-Privaten Partnerschaft“ im Rahmen der UN-Organisationen seit Ende der 1990er Jahre so, dass die Öffentlichkeit (nach wie vor) einen erheblichen Teil der Beiträge zahlt, während aber private NGOs – das GPF spricht von „corporate philanthropy“ – mit ihren jeweiligen Partikularinteressen das Dach der UNO inklusive seines Prestiges für ihre privaten Zwecke instrumentalisieren (Barbara Adams/ Jens Martens in Fit for whose purpose? Private funding und corporate influence in the United Nations. Global Policy Forum, Bonn/New York
2015 und idem. The UN-Foundation – a Foundation for the UN? Global Policy Forum, Bonn/New York 2018). In Fit for whose purpose (Kap. 5) findet sich beispielhaft eine Analyse der vielfältigen Verflechtungen zwischen WHO, Bill&Melinda Gates Foundation und anderen NGOs, die schon 2009 im Rahmen der Schweinegrippe den Versuch unternahmen, einen
globalen Notstand auszurufen und zumindest insoweit erfolgreich waren, als die Regierungen zur Abnahme von Unmengen an Impfstoffen auf Kosten der Steuerzahler genötigt werden konnten.
Allerdings sind es nicht nur globale Organisationen, die versuchen, die Kontrolle über den Ausnahmestand zu erlangen. Ähnlich verhält es sich bei der Europäischen Union, an die die
Bundesrepublik Deutschland wie auch die anderen EUMitgliedsländer in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Souveränitätsrechte abgetreten haben. So hat das EU-Parlament schon am 23. November 2022 die Verordnung 2022/2371 „zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU“ verabschiedet, die der EU-Kommission das Recht gibt, eine „gesundheitliche Notlage auf Unionsebene“ festzustellen. In Kombination mit der Verordnung 2022/123 „Zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf
Arzneimittel und Medizinprodukte“ (Januar 2022) läuft das gleichfalls auf eine Preisgabe des Rechts über die Verhängung des Ausnahmezustands hinaus, in diesem Falle an die nicht-gewählte EU-Kommission und die mit ehemaligen Pharmavertretern besetzte und von der Pharmaindustrie mitfinanzierte Kontrollbehörden wie EMA oder ECDC – nicht aber an das gewählte EU-Parlament. Auch hier wird die enge Verzahnung und Kooperation mit den „International Health Regulations“ (IHR) der WHO betont und man legt das „One Health“ Konzept der WHO zugrunde, mit dem der bisherige Begriff der „public health“ weit über die menschliche Spezies hinaus ausgeweitet worden ist. Entsprechend umfassend – oder total – wird der „Geltungsbereich“ in der Verordnung 2022/2371 definiert und erstreckt sich auf:
„biologische Gefahren in Form von übertragbaren Krankheiten, einschließlich zoonotischen Ursprungs, antimikrobielle Resistenzen und therapieassoziierte Infektionen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten, Biotoxine […], die nicht in Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen; Gefahren chemischen Ursprungs; umweltbedingte Gefahren einschließlich klimabedingter Gefahren; Gefahren unbekannten Ursprungs.“ (Verordnung 2022/2371, Art. 2)
Die schwammige Rhetorik und die unklaren Begriffe und Definitionen, die weitgehend beliebig auf fast alles anwendbar sind, zeigen weitaus mehr als nur einen Verfall der (juristischen)
Sprache. Vielmehr scheinen sie geradezu darauf abzuzielen, Grund- und Freiheitsrechte auszuhebeln und totalitärer Willkür Vorschub zu leisten.
All das sind nur Beispiele dafür, wie nicht-gewählte Institutionen und Korporationen über unterschiedlichste Kanäle versuchen, Souveränitätsrechte und die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand an sich zu reißen. Dass der Bundestag angesichts dieser offensichtlichen
Übernahmetendenzen auf Antrag der Berliner Ampel-Koalition (20/6712) am 12.5.2023 eine Stärkung der WHO, Erweiterung ihrer Kompetenzen und eine deutliche Erhöhung der nationalen Beiträge mit großer Mehrheit beschlossen hat, ist mehr als bedenklich. Der Antrag benennt zwar die Privatisierung der WHO als Problem, aber er tut so, als würde eine Erhöhung der Beiträge von Seiten der Mitgliedsländer das Problem beheben. Plakativ heißt es:
„Fast 80 Prozent des WHO-Haushalts sind freiwillig und zweckgebunden. In den siebziger Jahren war dies umgekehrt, mit 80 Prozent Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten und 20 Prozent freiwilligen Beitragsleistungen.“ (S.1)
Zweckgebundene Gelder hielten die WHO von ihren „Kernkompetenzen“ ab, so der Antrag. Das stimmt, jedoch es stimmt in solchem Ausmaß, dass sich die Gesamtausrichtung der WHO in den letzten Jahrzehnten auf neue „Kernkompetenzen“ im Sinne der privaten korporativen Interessen verlagert hat. Hier stehen Impfungen ganz oben auf der Liste. Die Forderung nach höheren Mitgliedsbeiträgen der Staaten, damit die WHO „unabhängig“ agieren könne, bedeutet also nichts anderes, als dass erstens die WHO unabhängig von Weisung, Interesse und Wohl der Mitgliedsländer agieren kann, und zweitens dass die Öffentlichkeit für die Durchsetzung der
Interessen des Konglomerats von Pharma-Industrie und „corporate philanthropy“ bezahlen soll.
Öffentlich-Private Partnerschaft: die Öffentlichkeit zahlt, die privaten Investoren streichen die Gewinne ein; die privaten Korporationen brauchen für ihre Pharma-Produkte nicht mehr mühsam um individuelle Kunden werben, sondern sie verkaufen sie in Milliarden-Gebinden an Staaten,
die ihr Gewaltmonopol und den Apparat der Öffentlich Rechtlichen Medien einsetzen, um sie der Bevölkerung mithilfe von Sanktionen, Diffamierung und „nudging“ zu verabreichen.
Wie bereits zitiert aus dem Änderungsentwurf für die International Health Regulations (IHR), fühlt sich die WHO der Achtung von Menschenwürde und Menschenrechten nicht mehr verpflichtet. Bezeichnenderweise zitiert der Antrag der Ampel-Koalition eine Werbebroschüre der WHO für Investoren:
„eine nachhaltigere Finanzierung der WHO zahlt sich für die Beitragszahler der Organisation nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Das verdeutlicht der Investitionsfall ‚A Healthy Return‘. Demnach liefert jeder in die WHO investierte US-Dollar eine Kapitalrendite von mindestens 35 US-Dollar.“ (S.2)
Tatsächlich wirbt die Broschüre mit diesen Zahlen auch um öffentliche „Investitionen“. Da nur in Teilbereichen harte Zahlen verfügbar seien, handle es sich um „konservative Schätzungen“ und die „returns on investment“ bis 2030/31 würden sicherlich noch deutlich höher ausfallen…
(WHO: A Healthy Return. Investment case for a sustainably financed WHO, 2022, S.16). Auf welche harten Zahlen sich die rosigen Prognosen für die „Investoren“ stützen, ist nicht weiter
erstaunlich: auf die Profite der Pharma-Industrie und der „corporate philanthopy“, die sich in der Corona-Krise finanziell gesund gestoßen haben – auf Kosten der öffentlichen Hand, für deren „Gewinne“ aber – leider, leider – keine harten Zahlen vorlägen.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ Deshalb sind sowohl die Versuche multinationaler Korporationen und Institutionen, sich die Kontrolle über den Ausnahmezustand anzueignen, als
auch die Versuche gewählter Regierungen, diese Kontrolle an nicht-gewählte Instanzen abzutreten, verfassungswidrig und mit allen Mitteln zu unterbinden.
Es muss höchste Priorität für den Bundestags sein, sich sorgfältig und ausgiebig mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen – und die Volkssouveränität zu verteidigen. Freies Mandat hin oder her: niemand hat den Abgeordneten ihr Mandat gegeben, damit sie das Volk, d.h. den
Souverän, an wen auch immer verkaufen. Das gliche der Freiheit des Selbstmordes: es wäre ein freier Akt, der in seiner Unumkehrbarkeit die Möglichkeit zukünftiger freier Akte ein für alle Mal aufhöbe. Mehr noch aber gliche das der Freiheit des Mordes, da sich dieser irreversible freie Akt zur Aufhebung der Freiheit nicht auf die Abgeordneten als die freien Entscheider beschränken würde, sondern das ganze Volk beträfe, das sie eigentlich vertreten sollen. Wer meint, die Entscheidung über die Abgabe der Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand sei gar nicht irreversibel wie der Mord und der Ausnahmezustand nur temporär, der will übersehen, dass die
Entscheidungsgewalt darüber nicht mehr in der Hand derer liegt, die die Entscheidung über ihre Entmachtung einmal getroffen haben. Wie (Selbst-)Mörder können sie allenfalls auf Gottes Gnade und ein Leben nach dem Tod hoffen. Nur dass sie in diesem Fall den allmächtig- übermächtigen „Gott“ selbst erst geschaffen haben…
nach Kürzung von M. Griesse eingereicht wurde folgender Text:
Petition 151023 – 17. Mai 2023
Wortlaut der Petition:
Die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand darf unter keinen Umständen an Institutionen abgegeben werden, die nicht demokratisch vom Volk gewählt wurden, weder auf Zeit, noch auf unbestimmte Dauer.
Übertragungen solcher Verfügungsgewalt, die schon stattgefunden haben, etwa an die UNO, WHO oder die EU, verletzen GG Art. 20/2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ und müssen umgehend rückgängig gemacht werden.
Ohne Volkssouveränität hat auch der Bundestag keine Existenzberechtigung.
Begründung:
Schon jetzt hat die WHO die Macht, einen „öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite“ auszurufen. Ende Mai sollen die International Health Regulations (IHR) nach dem vorliegenden Entwurf dahingehend geändert werden, dass Maßnahmen der WHO nicht mehr „nur“ Empfehlungen sind, sondern bindend. Der Direktor der WHO könnte also einen Ausnahmezustand ausrufen und – vorbei an nationalen Regierungen und Parlamenten – digitale Gesundheitspässe einführen, Lockdowns und Zensur von „Desinformation“ anordnen und die Versorgung mit Medikamenten steuern. Dazu streicht der Entwurf in Art. 3 (1) „die uneingeschränkte Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschen“, die
nach der alten Fassung bei der Umsetzung der IHR federführend sein sollte.
Neben der WHO arbeiten auch andere UN-Organisationen daran, die Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand an sich zu reißen. Agenda 2030 mit den 17 „Sustainable Development Goals“ (SDGs) will auf Notstände reagieren, die alle angeblich nur global und unter Ausschaltung gewählter Regierungen angegangen werden könnten. Doch schöne Phrasen stehen meist in direktem Widerspruch zum Kleingedruckten. Hinter dem Label „Erhaltung der Artenvielfalt“ (SDG 15) etwa verbirgt sich ein Verständnis von Artenvielfalt als „genetische Ressource“, die von der Wissenschaft kodiert und von der Industrie ausgebeutet werden soll. Erhaltung ist allenfalls Mittel zum Zweck, denn „Biotechnologie ist auf Biodiversität als ihr Rohmaterial angewiesen“ (Global Biodiversity Strategy, 1992, S. 43) Zum “Rohmaterial” zählen Menschen. So sammelte das „Human Genome Project“ u.a. DNA-Proben von „möglichst isolierten“ indigenen Völkern „mit reinen Blutlinien“, bevor diese „dem Aussterben anheimfallen“. (Human genome diversity research and indigenous peoples. Note/ by the secretariat. UN Secretariat 1998, S. 2-3) Aktuell bauen v.a. SDG 3 (global health) und SDG 13 (climate action) auf Katastrophenszenarien und zielen damit auf Übergabe der Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand von souveränen Staaten an UN-Institutionen.
Auch an die EU haben die Mitgliedsländer zentrale Souveränitätsrechte abgetreten. Die Verordnung 2022/2371 „zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU“ (23.11.2022) gibt der EU-Kommission – nicht etwa dem gewählten EU- Parlament – das Recht, eine „gesundheitliche Notlage auf Unionsebene“ festzustellen. Unter Berufung auf das One Health-Konzept der WHO wird Gesundheit ins Unermessliche ausgedehnt, und entsprechend total fällt der Geltungsbereich aus.
Aber selbst eine Organisation, die sich die hehrsten Ziele auf die Fahnen schriebe, könnte keine Verfügungsgewalt über den Ausnahmezustand für sich beanspruchen, wenn ihr nicht ein souveränes und umfänglich informiertes Volk in demokratischen Wahlen ein entsprechendes Mandat erteilt hätte für die Entscheidungen, die es betreffen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
Die UN war mal eine Staatenorganisation und wurde ab den 1990ern privatisiert. (Adams/Martens, Fit forwhose purpose? GPF 2015)
2019 hat sie sich in einer globalen „Public Private Partnership“ faktisch dem WEF unterworfen. Dazu UN-Generalsekretär António Guterres: “The new Strategic Partnership Framework between the UnitedNations and the World Economic Forum has great potential to advance our efforts on key global challengesand opportunities, from climate change, health and education to gender equality, digital cooperation andfinancing for sustainable development. Rooted in UN norms and values, the Framework underscores theinvaluable role of the private sector in this work – and points the way toward action to generate sharedprosperity on a healthy planet while leaving no one behind.”
Schreibe einen Kommentar