Offener Brief von 18 Lehrpersonen einer Schweizer Gemeinde

Liebe Schulleitungsmitglieder,

sehr geehrter Herr Gemeindepräsident,

sehr geehrter Herr Amtsvorsteher des Volksschulamts,

sehr geehrter Herr Kantonsarzt,

sehr geehrter Prof. Gian Paolo Ramelli, Präsident Pädiatrie Schweiz,

 

bereits die Einführung der Maskenpflicht für uns Lehrpersonen im letzten Herbst hat grosse Bedenken ausgelöst. Unsere grosse Sorge um die Gesundheit der Kinder möchten wir ihnen, in Form dieses persönlichen Schreibens, übermitteln.

Die Gesundheit unserer Schulkinder ist unserer Meinung nach stark gefährdet. Kinderärzte und Kinderpsychologen schlagen seit Monaten Alarm. Gemäss Markus Landolt, leitender Psychologe des Kinderspitals Zürich, stieg die Zahl der jugendlichen Suizidversuche sowie der Essstörungen rapide an. (Suizidversuche 2019: 21 Fälle, 2020: 49 Fälle. Von Januar bis März 2021 wurde bereits der Jahresstand von 2019 erreicht!). Diese Zahlen stehen in unseren Augen in einem direkten Zusammenhang mit den Ängsten, die das Thema «Corona» zutage fördert. Einen Anteil daran könnten auch die aktuellen Massnahmen an den Schulen haben.

Unsere Kinder werden seit vielen Monaten nicht nur im Lernen, sondern auch in ihrer gesamten Entwicklung massiv eingeschränkt. Abgesehen vom erschwerten Spracherwerb durch das Tragen der Maske kann die verminderte Erkennung der Mimik zu einer eingeschränkten Anteilnahme und Empathie für das Gegenüber führen (gemäss Hirnforschern wie Gerald Hüther sogar zu dessen unwiederbringlichem Verschwinden: Gerald Hüther im Gespräch).

Die Maskentragepflicht der Lehrpersonen im Unterricht sollte ursprünglich bis Ende Januar 2021 gelten, wird jedoch aufgrund einer für uns nicht nachvollziehbaren Logik, der «Sicherheit durch Prävention» vor einer für die Kinder schlicht nicht vorhandenen Gefahr, immer wieder verlängert. Das Virus schadet kaum einem Kind. Die Massnahmen schaden allen Kindern. Wir denken, dass es die persönliche Entscheidung einer jeden Lehrperson selbst sein soll, ob sie sich selbst vor einem Virus schützen will, welchen sie mit 99,96%iger Wahrscheinlichkeit überleben wird.

In einigen Ländern wird aktuell die Maskenpflicht wieder aufgehoben, in anderen wurde diese nie eingeführt. In den USA sind es inzwischen über 18 Bundesstaaten, welche die Maskenpflicht abgeschafft haben. In Texas z. B. wurden sämtliche Massnahmen Anfang März aufgelöst. Die Fallzahlen gehen seither kontinuierlich zurück und sind jetzt auf einem neuen Rekordtief angelangt. Diese Tatsache macht nachdenklich.[1]

Um nicht eine Kündigung zu befürchten, müssen wir Lehrpersonen uns selbst an die Maskenpflicht halten und diese ebenfalls bei unseren Schülern durchsetzen. Durch die Einführung der Maskenpflicht in den 5./6. Klassen kamen für die Kinder nicht nur sozio-psychologische, sondern auch körperlich stark einschränkende Massnahmen hinzu (Tragepflicht im Turnunterricht und in den Pausen an der frischen Luft!). In einigen Kantonen wurden bereits Klagen von betroffenen und besorgten Eltern eingereicht. Kinder beklagten sich häufig über chronische Kopfschmerzen, Unwohlsein und Schwindel. Es gab Kinder, die im Sportunterricht in Folge der erschwerten Atmung umkippten, in Kinderarztpraxen tauchten Fälle von Lungenpilzbefall durch unsachgemässes Tragen der Maske auf. Wer wird bei solchen Zwischenfällen haftbar gemacht? Können Langzeitschäden ausgeschlossen werden? Bis Februar 2021 gab es weltweit nicht eine einzige Studie zum Tragen von Masken bei Kindern. In Deutschland gilt die Maskentragpflicht je nach Bundesland bereits ab 7 Jahren und schon seit längerer Zeit. Durch das Bekanntwerden von immer mehr leidenden Kindern, hat der Verein Eltern stehen auf e. V. die erste Studie überhaupt zum Tragen von Masken bei Kindern herausgegeben. Das 65-seitige Ergebnis stimmt nachdenklich. 71% der befragten Kinder klagten über Kopfschmerzen. 2% berichteten von Ohnmachtsanfällen und 10% der Schüler wurde kurzfristig «schwarz vor Augen». 10% berichteten von Sehstörungen. Erhöhten Puls und Herzrasen hatten 9%. Angst und psychische Belastung wurden von 35% angekreuzt. Nur 9 % gaben an, keine Symptome zu verspüren.

Gemäss Berufsauftrag und Gesetz sind wir Lehrpersonen während der Unterrichtszeit in der Obhutspflicht und verantwortlich für das Wohlergehen der Kinder. Wir Lehrpersonen müssen also die Kinder schützen. Aktuell befinden sich aber auch Schulleitungen rechtlich in einem Graubereich und tragen die Mitverantwortung für das Kindswohl. Was ist, wenn ein Kind beim Sportunterricht in Ohnmacht fällt und sich beim Sturz tödlich am Kopf verletzt? Wer haftet? So weit, so unklar ¦

In Weimar hat das Familiengericht in einem Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB deutschen Rechts entschieden, dass die Massnahmen «Maskenpflicht», «Schnelltests» und «Mindestabstände» eine Gefahr für das geistige, körperliche und seelische Wohl der Kinder darstellen. Der Richter folgert auf Grund der Aussagen der Gutachter Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, dass die Kinder durch die Massnahmen bereits erheblich geschädigt werden und wurden. Gemäss diesem Gerichtsbeschluss müssen die oben genannten Massnahmen an Thüringer Schulen aufgehoben werden.[2]

Seit einigen Wochen werden auch in der Schweiz, wider besseres Wissen, regelmässige Testungen an gesunden Kindern durchgeführt. Aus folgenden Gründen müssen wir regelmässige Massentestungen an symptomlosen Kindern an unserer Schule ablehnen:

  • Die WHO rät allgemein vom Testen Symptomloser ab.
  • Wir als Lehrpersonen wollen unsere Kompetenzen nicht überschreiten. Wir sind in medizinischen Belangen nicht ausgebildet.
  • Die psychische Belastung der Kinder durch die permanente Fokussierung der Gesellschaft auf das Coronavirus wird durch Zwangstestungen noch mehr ausgereizt. Ein positiver Test an der Schule oder dessen Verweigerung, kann für das Kind den Ausschluss aus der Schulgemeinschaft und wiederum daraus folgernd die Verwehrung seines Grundrechts auf Bildung, bedeuten. Die Gefahr von Mobbing und psychischem Druck durch die Mitschüler auf das positiv getestete Kind darf nicht ausser Acht gelassen werden.
  • Eine Untersuchung der Universität München vom 05.03.2021 kommt zum Schluss, dass die Kinder nicht die Treiber der Pandemie sind und dass «Infektionen unter Schulkindern keinen Zusammenhang mit den Infektionszahlen in anderen Altersgruppen» zeigen.[3]
  • Gemäss Pädiatrie Schweiz und Kinderärzte Schweiz besteht ein allgemeiner Konsens, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber der Pandemie sind und dass Kinder das Virus deutlich seltener auf andere Menschen übertragen als Erwachsene. (Ciao Corona Studie II; https://www.ciao-corona.ch)
  • Haltung des Bundesrates: «Aus Sicht des Bundesrates ist das systematische, grossflächige Testen sowie das Testen von repräsentativen Stichproben aus der hauptsächlich gesunden und symptomlosen Bevölkerung kein geeignetes Mittel, um eine präzise Information zur epidemiologischen Situation zu erhalten. Ein Virusnachweis bei einer symptomfreien Person ist schwierig zu interpretieren, die Wahrscheinlichkeit für falsche Testergebnisse ist sehr hoch. Bei der Entnahme der Probe handelt es sich ausserdem um einen invasiven Eingriff, der von staatlicher Seite nicht ohne Weiteres verordnet werden kann.»
  • In der deutschen Ärztezeitung wurde ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin veröffentlicht. Darin steht unter anderem, dass «die negativen psychologischen Auswirkungen repetitiver Testungen, insbesondere junger Kinder, die entsprechende Konsequenzen wie  Quarantäne der eigenen Person oder der Sozialgemeinschaft nach sich ziehen» unterschätzt würden. Darin wird ausserdem die Validität der Antigenschnelltests angezweifelt: „Es ist zu erwarten, dass die Zahl falsch   negativer und falsch positiver Ergebnisse inakzeptabel hoch sein und mehr Schaden als Nutzen mit sich bringen wird.[4]
  • Ein Artikel der K-Tipp-Ausgabe 05/2021 belegt ebenfalls weiter die skandalöse Unzuverlässigkeit des PCR-Tests, welcher nicht für die Diagnostik einer Infektion geeignet ist. Infolge dieser Erkenntnis weigert sich der Konsumentenschutz seither, die Fallzahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu veröffentlichen, da sie schlichtweg wenig aussagekräftig sind.
  • In puncto «Fallzahlen» hat der Kanton Zug übrigens entschieden, anders zu rechnen als das BAG. «Wir zählen die negativen Resultate aus den Reihentests mit», sagt Rudolf Hauri (61), Zuger Kantonsarzt und Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte. Der Unterschied ist frappant. So notiert das BAG für Zug aktuell eine Positivrate von 6,1 Prozent “ die Zuger selbst kommen auf 1,7 Prozent. Zur Illustration ein Beispiel: Wenn von hundert Würfeln 95 grün sind und 5 rot, dann sind das 95% grüne und 5% rote Würfel “ das BAG lässt die negativen Tests weg und rechnet danach den Anteil der positiven auf die Bevölkerungszahl hoch. Dies führt zur erwähnten, mathematisch und statistisch falschen Auswertung.
  • Beispiele von Verfassungs- und Gesetzesartikeln, welche eine Massentestung untersagen und denen auch das Epidemie-Gesetz unterstellt ist und ebendieses keine andere Rechtsgrundlage bietet:

Art.10 Abs.2 und Art. 7 BV

«Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»

Und: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schätzen.»

Diesen beiden Grundrechten steht das automatisierte Anordnen von Krankheitsvermutungen und Quarantäneverfügungen gegenüber Schülern, welche sich Massentestungen widersetzen, gegenüber. Eine Aufhebung des «Schutzes vor Diskriminierung» und dem «Recht auf obligatorischen Schulunterricht» versteht sich demnach von selbst.

Art 11 Abs 1 BV

«Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.»

Art. 3 Kinderrechtskonvention

«Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.»

Bevor die Gemeinde, vertreten durch die Schulleitungen, ihr Einverständnis zu solch einer Massentestung gibt, sollten unserer Meinung nach, wesentliche Fragen geklärt sein:

  • Beschreibung und Ablauf des Tests
  • Zuständigkeiten für die Durchführung des Tests
  • Zweck und Begründung mit logischer Beweisführung
  • Das Vorhandensein einer richterlichen Verfügung mit Originalunterschrift
  • Übernahme der vollen Verantwortung und Haftung bei psychischen, seelischen und körperlichen Schäden seitens Schulleitung
  • Datenschutz
  • Zuverlässigkeit des Antigen- und PCR-Tests mit Beweisführung
  • CT-Wert des PCR-Tests (Anzahl Zyklen bei der Auswertung)

Obwohl Schulleitungen Anordnungen zu befolgen haben, obliegt ihnen auch eine Verantwortlichkeit für allfällige Schäden der Schüler und Lehrpersonen und folglich auch die Verantwortung für deren Gesundheit. Wenn nicht per Gesetz, so doch ganz gewiss aus moralischen Gründen.

Angesichts der oben genannten Ausführungen und der Beweislage zur anhaltenden Gefährdung des Kindswohls ist Zivilcourage in diesen Zeiten die oberste Pflicht eines jeden Menschen. Als verantwortungsvolle und mutige Beispiele gehen der Adelbodner Gemeinderat und der Engadiner Schulleiter Beat Schärer voran, welche sich einer kantonal angeordneten Massentestung an gesunden Kindern verweigerten.

 

Vielen Dank für eine reflektierte Kenntnisnahme unseres Schreibens und beste Grüsse,

18 Lehrpersonen einer Schweizer Gemeinde

19.04.2021


Anmerkung der Redaktion: Schweizer Orthographie wurde aus naheliegenden Gründen  beibehalten.

[1] https://fee.org/articles/texas-hits-record-low-covid-cases-3-weeks-after-lifting-all-pandemic-restrictions/

[2] https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf

[3] https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_10.pdf

[4] https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/210227_Stellungnahme_Schnelltests_final_1dc8e2b7a7.pdf

3 Kommentare

  1. hanns graaf

    Die Einschränkungen von Schule und Kita sowie von Freizeitaktivitäten v.a. für Kinder sind eine der völlig unangemessenen Anti-Corona-Maßnahmen. Sie haben weitaus mehr Schaden angerichtet als (vermeintlichen) Nutzen gebracht. Dass sogar etliche Linke tw. komplette Schulschließungen für ein ganzes Jahr (!) gefordert haben, zeigt nur, wie degeneriert sie sind. Der Mensch ist ein soziales Wesen, nicht nur ein – für Virologen relevantes – biologisches. Leute wie Merkel und Co., denen offenbar nicht Mal das klar ist, sorgen für das „Wohl Deutschlands“!!! Und jetzt wird nach Merkel noch Baerbock zum Gärtner gemacht“, die den ganzen Blödsinn unterstützt hat – und wieder applaudiert ein großer Teil der Linken. Es ist wahrlich zum Verzweifeln. Doch: der Krug geht so lange zum Brunnen ….

  2. Anonymous

    die Suizidversuche sind harte Fakten

  3. Elisabeth

    Danke allen Müttern und Vätern und allen Lehrkräften, die sich für die Kinder einsetzen. Denn genau diese leiden am meisten unter den unsinnigen Massnahmen.
    Nicht nur jetzt, sondern auch langfristig, denn sie werden auch das finazielle Deaster auszubeden haben, möglicherweise jahrzehntelang….

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