Gastbeitrag von Kai-Uwe Gaedicke

 

„Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß Â§ 4 Absatz 6 Satz 1 RBStV für das von Ihnen bezeichnete Beitragskonto XXXXXXXXXX

 

Frau Intendantin Schlesinger,

hiermit stelle ich einen gesonderten Antrag, mich aufgrund eines besonderen Härtefalls gemäß Â§ 4 Absatz 6 Satz 1 RBStV mit sofortiger Wirkung von der Beitragspflicht zu befreien.

Die Befreiung dient dazu, meine innere Gewissensnot abzuwehren, die entstehen würde, wenn ich gemäß Â§ 1 RBStV weiterhin einen Beitrag zur Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten müsste. Damit löse ich den mir garantierten Schutz gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.

Nachfolgend möchte ich Ihnen meine individuelle Betroffenheit und die bestehende innere Gewis­sensnot aufzeigen, auch wenn diese Erläuterungen für Sie keinen objektiven Bewertungsmaßstab dar­stellen können:

Ich weise darauf hin, dass die genannten Gründe nicht explizit Ihre Sendeanstalt sondern den gesam­ten öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen. Bereits seit Beginn der Ukraine- Krise im Jahr 2014 bemerkte ich einen eindeutigen Schwenk von umfassender, auf internationale Verständigung ausge­richteter Berichterstattung (§ 11 Absatz 1 des seinerzeit geltenden Rundfunkstaatsvertrages) hin zu Propaganda und Kriegshetze, was sich durch aus dem Kontext gerissener Bilder russischer Panzer, falscher Übersetzung angeblich betrunkener „Prorussen“ mit Teddy bis hin zu Berichten über angebli­che Verletzungen des Luftraumes durch russische Militärflugzeuge manifestierte. Die mannigfachen Programmbeschwerden zur Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu kön­nen Sie gern unter Archiv – Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien ¢ Thema anzeigen – Hintergrundbericht Russische Kampfjets über Europa nachlesen. Schon seinerzeit blieb dem geschichts­bewussten Konsumenten Ihrer Programme ein gewisser Hang zur Verharmlosung faschisti­scher Umtriebe nicht verborgen. Darüber konnte auch ein von Ihrer Seite gern genutzter Beitrag von Golineh Atai vom 21.08.2014 nicht hinwegtäuschen, in welchem die ukrainischen Faschisten vom Asow-Bataillon verharmlosend als „Ultra-Rechte“ verniedlicht wurden, zumal zeitnah im ZDF soge­nannte „freiwillige Kämpfer“ gegen die bösen Prorussen mit Nazi- Symbolen präsentiert wurden.

Leider kann man diese Entgleisungen hinsichtlich § 11 Rundfunkstaatsvertrag seit März 2020 nicht mehr mit den Besonderheiten außenpolitischer Berichterstattung relativieren, wie ich es bis dahin getan habe. Seitdem zeigt sich vielmehr, dass sich hinter der einseitigen Berichterstattung gegenüber Russland, Venezuela oder Syrien, der Entmenschlichung von Ethnien (Prorussen) oder der Umetikettierung von Mörderbanden zu Freiheitskämpfern (nicht nur in Syrien) ein generelles Men­schenbild verborgen hatte, welches totalitäre Züge aufweist und mit meinen Grundüberzeugungen von menschlichem Miteinander, der Achtung der Würde und Freiheit jedes einzelnen Menschen sowie Verständnis, Toleranz und Freundschaft (Artikel 26 der Resolution 217A der Generalversammlung der Vereinten Nationen) nicht mehr in Einklang zu bringen ist.

Angefangen vom Desktop- Spiel „Coronaworld“ (im Impressum ist der SWR angeführt), in welchem „Randgruppen“ desinfiziert werden sollen (analog der „Volksschädlinge“ in den Konzentrationslagern der Nazis, die ihren letzten Gang oftmals durch Türen mit der Aufschrift „Desinfektion“ antreten mussten), über die Diskriminierung von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine „Maske“ tragen können (Radio Bremen 17.08.2020), die Aufstachelung zum Generationenhass durch einen Herrn Böhmermann (ZDF-Magazin Royale 18.12.2020), dessen pauschale Verunglimpfung der Großmütter man seitens des ZDF mit Hinweis auf eine überspitzte satirische Darstellung rechtfertigte (eine Überspitzung, die man Lisa Fitz aktuell seitens des SWR, der ARD oder 3Sat nicht zugesteht) bis zum Beitrag von Sarah Frühauf in den Tagesthemen vom 19.11.2021, in dem „Ungeimpften“ in einem beispiellosen Akt gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie einst den jüdischen Mitbür­gern in diesem Land, die Schuld an der Verbreitung von Seuchen und der Schädigung des deutschen Volkskörpers unterstellt wurde, offenbart der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Haltung, die sich nicht mehr signifikant von der jener Staats- Propagandisten des Nationalsozialismus in den Anfangs­jahren der faschistischen Diktatur unterscheidet, wobei sich mir die bange Frage eröffnet, ob diesmal der Zug vor der endgültigen Entgleisung noch gestoppt werden wird.

Getreu der Richtlinien für gute Propaganda zeigen Ihre Medienanstalten selbstgerecht mit dem Finger auf Andere und mahnen die Pressefreiheit in den entlegensten Winkeln der Erde an, während bei­spielweise die schikanöse Behandlung der Journalistin Sophia-Maria Antonulas durch schwarzunifor­mierte Schlägerbanden am 9. Januar 2021 auf dem Berliner Alexanderplatz, einem der schwersten Angriffe auf die Pressefreiheit überhaupt (mal abgesehen vom laut Polizeipräsidium Berlin angeblich „virologisch kontaminierten Material“ der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand), keinen em­pörten Aufschrei, ja nicht einmal den kleinsten Bericht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auslöste. Dabei wurde besagte Journalistin, die hier im Auftrag einer der meistgelesenen deutschen Wochen­zeitungen über das Zeitgeschehen berichtete, nicht nur an ihrer Berichterstattung gehindert, sie wurde zudem noch mit körperlicher Gewalt in eine ungefähr 50 mal 50 Zentimeter kleine Zelle verfrachtet und dort fast eine Stunde lang grundlos und widerrechtlich eingekerkert. Auch ihre anschließende Bedrohung durch die Folterknechte, sie würden sie im Auge behalten, war Ihren angeblich der Presse­freiheit verpflichteten Anstalten keine Erwähnung wert. Erscheinen doch einmal Beiträge, die nicht den hygienischen, der Volksgesundheit und dem deutschen Reinheitskult verpflichteten Vorgaben Ihrer Führer entsprechen, werden sie, wie das Audio mit Holger Zimmer auf RBBkultur vom 14.12.2021, schnellstens entfernt.

Seit auch die Aussage von Professor Bude, immerhin ein Verfasser des geheimen Thesenpapiers des BMI (Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen), „Impfgegner müssen fühlbare Nachteile haben“, welche er im Kontext mit Überlegungen zur Verfrachtung dieser Volksschädlinge nach Madagaskar tätigte, angesichts der Geschichte dieses Landes nicht die geringste Berichterstattung, geschweige denn Kommentare in den öffentlich-rechtlichen Programmen zur Folge hatte, welche er nur wenige Tage (thepioneer.de 07.12.2021) nach dem menschenverachtenden Tweet der ZDF- Moderatorin Sa­rah Bosetti (03.12.2021) zum nicht überlebensnotwendigen Blinddarm der Volksgemeinschaft tätigte, ist meine rote Linie endgültig überschritten. Selbst wenn ich mich bei der Beurteilung der sogenannten Pandemie den gleichlautenden Standpunkten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Ge­fährdungslage und den zielführenden Maßnahmen anschließen könnte, würde dies zu keinem Zeit­punkt einen Rückfall in nationalsozialistische Termini rechtfertigen.

 

Das „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ schreibt hinsichtlich der Aussage von Professor Bude vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte von einem Dammbruch, dem ich mich nur an­schließen kann. Hier kann nicht mehr von „unglücklicher Ausdrucksweise“, einem „Versehen“ oder dem Abrutschen von der Maustaste gesprochen werden, Professor Bude hat seine Promotion zum Dr. phil. eigenen Angaben zufolge mit einer Dissertation zur Wirkungsgeschichte der Flakhelfer-Genera­tion erlangt, weshalb ihm zentrale Begriffe des Nationalsozialismus bekannt sein müssten. Einer dieser zentralen Begriffe war der sogenannte „Madagaskarplan“, der von den Nationalsozialisten allerdings metaphorisch für die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ genutzt wurde. Wie Sie sich sicherlich aus Ihrem Geschichtsunterricht erinnern, begann die Shoa auch nicht mit der Vernichtung, sondern mit der Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe, auch damals hatte man heterogene Menschen, Indivi­duen, zu einer fratzenhaften Gruppe zusammen verdichtet, ob sie nun gläubige Juden, Atheisten, oder zum Protestantismus konvertierte Menschen waren, ob ihre Vorfahren anatolische Aramäer, nordafri­kanische Berber oder Punier, arabische Himjaren oder asiatische Chasaren waren oder sich im Laufe der Jahrhunderte mit sonst wem vermischt hatten. Auch die von Professor Bude so bezeichneten „Impfgegner“ sind eine heterogene Gruppe von Menschen, von denen jeder Einzelne seine Ge­schichte, seine religiöse Überzeugung oder seine Gewissensgründe hat, sich nicht mit einer expe­rimentellen Substanz impfen zu lassen.

Hierbei kann ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur vorwerfen, den Mantel des Schweigens über diesen unverzeihlichen zivilisatorischen Dammbruch gelegt zu haben, wobei ich in Anbetracht der Tatsache, dass Professor Bude zu den Verfassern des geheimen Thesenpapiers des Bundesinnenministeriums gehörte, kein Argument hinsichtlich seiner angeblichen Bedeutungslosig­keit gelten lasse. Die Umsetzung dieses Thesenpapiers, welche wir seit fast zwei Jahren erleben, macht ihn zu einem der Hauptverantwortlichen für die faktische Abschaffung der Menschenrechte, die Schleifung des Grundgesetzes bis zu seiner Unkenntlichkeit, die Gleichschaltung der öffentlich-recht­lichen Medien und die Spaltung der Gesellschaft durch die im Thesenpapier angelegte Diffamierung von Menschen, die sich den sich wöchentlich ändernden Anordnungen eines in den Totalitarismus abgleitenden Staates nicht bedingungslos unterwerfen können oder wollen.

Anders verhält es sich bei Frau Frühauf und bei Frau Bosetti, die beide, trotz ihrer verbalen Entglei­sungen, immer noch für Ihre Senderfamilie tätig sind. Während Frau Frühauf mit ihrer Schuldzuwei­sung die zu bekämpfende Gruppe klar definierte und sie als Untermenschen und Volksschädlinge markierte, ging Frau Bosetti den so eingeschlagenen Weg zurück in die Barbarei (Präambel der Reso­lution 217A, besser bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) konsequent zu Ende, in dem sie feststellte, dass es sich beim abschaumartigen „Spaltprodukt“ nur um den Blinddarm der Ge­sellschaft handele, der für das Überleben des „Gesamtkomplexes“, also der analog arischer Blutrein­heit durchgeimpften Volks- und Schicksalsgemeinschaft, nicht essentiell wäre. Das waren, etwas an­ders formuliert aber inhaltlich gleichbedeutend, die Worte des SS- Hauptsturmführers und KZ- Arztes Fritz Klein, der die Juden als brandigen Blinddarm der Menschheit bezeichnete, den es herauszu­schneiden galt. Dank den Befreiern des deutschen Volkes vom Faschismus wurde dieser Hygienefa­natiker 1945 hingerichtet.

 

Ich war lange bereit, die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit meinem hart erarbeiteten Geld mit zu finanzieren, obwohl ich die Tendenzen, in die sich dessen Berichterstattung entwickelte, schon seit Jahren mit Sorge verfolgte. Nun aber, nachdem die Maske der Menschlichkeit endgültig gefallen ist und hinter ihr die Fratze des Totalitarismus mit eindeutigen Anleihen beim Nationalsozia­lismus zum Vorschein kam, kann ich dies, auch angesichts der Geschichte meiner Familie, nicht mehr mit meinem Gewissen in Einklang bringen. Ich bitte um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides auf meinen Antrag.“

 

Ende des Briefs

 

 

 

 

 

 

 

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