Verfassungsschutz ist aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen! Deutschland befindet sich seit dem 24. November 2020 offiziell in einer Verfassungsgebung ausschließlich durch die deutsche Bevölkerung völlig legitim nach dem Grundgesetz und Völkerrecht. Es gehört in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dafür zu sorgen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsgebung frei von innerem und äußerem Zwang teilnehmen zu können.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 8. 12.2021 von der Sprecherin der Bürgerinitiative Gemeinwohllobby, Marianne Grimmenstein, aufgefordert, zur Klärung der verfassungsrechtlichen Lage und seinen Pflichten nachzukommen, indem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Arbeit von Bürgerinitiative Gemeinwohllobby unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 22.12.2021 einleitet, da die Bürgerinitiative grundlos in die Reichsbürgerszene zugeordnet wurde. Falls das Bundesamt für Verfassungsschutz der Aufforderung bis zum 22.12.2021 nicht nachkommen sollte, wertet die Bürgerinitiative dies als Pflichtunterlassung der Behörde. Sie will in diesem Falle rechtliche Schritte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einleiten. Gleichzeitig wurden auch der Bundestag und die Mitglieder der neuen Bundesregierung zur Klärung der verfassungsrechtlichen Lage aufgefordert. Deutschland befindet sich seit dem 24. November 2020 offiziell in einer Verfassungsgebung ausschließlich durch die deutsche Bevölkerung völlig legitim nach dem Grundgesetz und Völkerrecht, die dann auch ordnungsgemäß unter anderem dem Deutschen Bundestag, allen Bundesländern und EU-Staaten offiziell mitgeteilt wurde. Die Kenntnisnahme wurde von einigen, wie z. B. Bundestag und EU-Parlament, auch bestätigt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann an der Formulierung der neuen Verfassung teilnehmen. Eine erste Vorlage für eine neue Verfassung ist bereits ausgearbeitet. Damit die Verfassungsgebung ungestört und nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ablaufen kann, ist es an der Zeit, dass die Einhaltung des demokratischen Ablaufs der Verfassungsgebung von einer fachkundigen Behörde wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, endlich überwacht wird. Es gehört schließlich in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dafür zu sorgen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsgebung frei von innerem und äußerem Zwang teilnehmen zukönnen.

 

Kontakt: Marianne Grimmenstein

kontakt@gemeinwohl-lobby.de

www.gemeinwohl-lobby.de

 

Pressemitteilung 8.12.21

DokumentensammlungGWL

 

 

Disclaimer: Die Freie Linke distanziert sich von jeglichen Reichsbürgerbestrebungen und -strömungen. Die Verfassungsgebung durch ein Volk für sich selbst ist ein ur-linkes Thema und verdient hier Raum. Unser Ziel als Freie Linke ist das Thema „Verfassunggebende Versammlung“, die eigentlich eine traditionell sozialistische Forderung ist, einen revolutionären Inhalt zu geben und dieses Thema nicht vom rechten Spektrum instrumentalisieren zu lassen. Dieses Thema wird demnächst aktueller denn je aufgrund des sozialistischen Umbruchs, der in Chile gerade stattfindet.
Frau Grimmensteins Engagement, das die Freiheit einer Bevölkerung gegenüber Kapital-Staat-Konglomeraten verteidigt, ist von linker Seite nur zu begrüßen. Sie beschäftigt sich mit dem legalen Aspekt, die Freie Linke interessiert sich für den Inhalt einer möglichen revolutionären Verfassung, der demokratisch entschieden werden kann.

Wikipedia weiß über Frau Grimmenstein: „geb. 1946 in Budapest […] ist eine deutsche Musiklehrerin, die 2016 im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt wurde.
[…] Bis zu ihrer Pensionierung war sie als Musiklehrerin für Quer- und Blockflöte in Lüdenscheid tätig.
Im Jahr 2016 erhob Grimmenstein, gemeinsam mit über 68.000 weiteren Beschwerdeführern, vertreten durch Andreas Fisahn, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Freihandelsabkommen CETA Verfassungsbeschwerde, die in einigen Medien als „größte Bürgerklage Deutschlands“ bezeichnet wurde. Tatsächlich hatte die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Nein zu CETA“ mit ca. 125.000 die größte Anzahl von Beschwerdeführern.“

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Grimmenstein