Verfassungsschutz ist aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen! Deutschland befindet sich seit dem 24. November 2020 offiziell in einer Verfassungsgebung ausschließlich durch die deutsche Bevölkerung völlig legitim nach dem Grundgesetz und Völkerrecht. Es gehört in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dafür zu sorgen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsgebung frei von innerem und äußerem Zwang teilnehmen zu können.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 8. 12.2021 von der Sprecherin der Bürgerinitiative Gemeinwohllobby, Marianne Grimmenstein, aufgefordert, zur Klärung der verfassungsrechtlichen Lage und seinen Pflichten nachzukommen, indem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Arbeit von Bürgerinitiative Gemeinwohllobby unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 22.12.2021 einleitet, da die Bürgerinitiative grundlos in die Reichsbürgerszene zugeordnet wurde. Falls das Bundesamt für Verfassungsschutz der Aufforderung bis zum 22.12.2021 nicht nachkommen sollte, wertet die Bürgerinitiative dies als Pflichtunterlassung der Behörde. Sie will in diesem Falle rechtliche Schritte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einleiten. Gleichzeitig wurden auch der Bundestag und die Mitglieder der neuen Bundesregierung zur Klärung der verfassungsrechtlichen Lage aufgefordert. Deutschland befindet sich seit dem 24. November 2020 offiziell in einer Verfassungsgebung ausschließlich durch die deutsche Bevölkerung völlig legitim nach dem Grundgesetz und Völkerrecht, die dann auch ordnungsgemäß unter anderem dem Deutschen Bundestag, allen Bundesländern und EU-Staaten offiziell mitgeteilt wurde. Die Kenntnisnahme wurde von einigen, wie z. B. Bundestag und EU-Parlament, auch bestätigt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann an der Formulierung der neuen Verfassung teilnehmen. Eine erste Vorlage für eine neue Verfassung ist bereits ausgearbeitet. Damit die Verfassungsgebung ungestört und nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ablaufen kann, ist es an der Zeit, dass die Einhaltung des demokratischen Ablaufs der Verfassungsgebung von einer fachkundigen Behörde wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, endlich überwacht wird. Es gehört schließlich in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dafür zu sorgen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsgebung frei von innerem und äußerem Zwang teilnehmen zukönnen.

 

Kontakt: Marianne Grimmenstein

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Pressemitteilung 8.12.21

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