Autor: Martin Gronau (Seite 9 von 18)

Stromnetzstabilität nur über Wasserstoff möglich

von Jean-Marie Jacoby

Das Stromnetz, das unbekannte Wesen – Teil 3

Damit jederzeit Strom aus der Steckdose kommt, braucht es ein stabiles Stromnetz. Die eingespeiste Strommenge muß nicht nur gleich groß oder klein sein wie die Abnahme, es muß auch die Frequenz von 50,0 Hertz (abgekürzt Hz) eingehalten werden. Dabei dürfen die Abweichungen idealerweise nicht mehr als 0,15 Hz nach oben und nach unten auspendeln. Wenn ˜s über 0,2 Hz hinausgeht, wird ˜s problematisch.

Es braucht also nicht nur eine regelbare Einspeisung, es braucht auch Taktgeber, an der sich die anderen orientieren. Das ist ganz besonders wichtig für Windturbinen und Photovoltaik-Anlagen, die über Wechselrichter einspeisen mit der Netzfrequenz, die gerade herrscht. Wobei diese Anlagen zudem auch nicht regelbar sind “ sie sind von den Wetterverhältnissen abhängig und können höchstens abgeschaltet werden bei einem Stromüberangebot.

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Der Wille steht nicht fürs Werk beim Stromnetz

von Jean-Marie Jacoby

Das Stromnetz, das unbekannte Wesen “ Teil 2

In einem ersten Artikel haben wir gezeigt, was wie nötig ist, um das Stromnetz stabil zu halten. Forderungen wie jene, der Ausstieg aus der Kohle und dem Atom müsse schneller vor sich gehen, riskieren direkt in den Blackout zu führen.

Sind wir einmal dort, ist es nicht möglich, das Stromnetz wieder mit Windturbinen und Photovoltaik hochzuziehen. Der Grund ist ein ganz einfacher. Diese Anlagen speisen über Wechselrichter ins Netz, die jeweils abfragen, auf welcher Frequenz dieses gerade ist, um dann exakt mit diesem Wert einzuspeisen “ also beim Optimalwert 50 Hz mit diesem Wert, beim Wert von 49,8 mit diesem. Beim Blackout-Wert von 0,00 geht sich dann gar keine Einspeisung aus, die Anlage bleibt ebenso abgeschaltet, wie sie sich oben bei 50,2 Hz abschaltet.

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Wie kommt der Strom in die Steckdosen?

von Jean-Marie Jacoby

Das Stromnetz, das unbekannte Wesen – Teil 1

Für den ganz normalen Haushalt kommt der Strom aus der Steckdose. Wie er dort hineinkommt, ist ihm ziemlich egal, schließlich hat er darauf auch überhaupt keinen Einfluß. Problematisch wird solches Nicht-Wissen jedoch bei Umweltverbänden und allen, die politische Entscheidungen treffen oder beeinflussen. Denn physikalische Gesetze gelten auch für jene, die sie nicht kennen oder nicht verstehen.

Luxemburg ist bis auf die Stahlindustrie ein Wurmfortsatz des deutschen Stromnetzes, weswegen es für uns Bedeutung hat, was dort geschieht. Das deutsche Netz steht allerdings nicht für sich allein, es ist Teil des europäischen Verbundnetzes, das über die EU hinausgeht und bis in die Türkei reicht. Dieses Netz funktioniert mit Wechselstrom und einer einheitlichen Netzfrequenz von 50,0 Hertz (abgekürzt Hz).

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Kein Ende der Zwangsmaßnahmen in Sicht?

von Jan Müller

Wenn im Herbst alle Menschen ihr Impfangebot bekommen haben und durch Impfen eine Herdenimmunität erreicht sei, dann werden alle Zwangsmaßnahmen aufgehoben, so das Versprechen von Kanzleramtsminister Helge Braun vor einigen Wochen.

Das löste bereits damals Skepsis aus, ist doch der Great Reset erst in Ansätzen verwirklicht worden.

Nun hat der Spiegel-Autor Sascha Lobo in einer Kolumne vom 26.05.2021 sehr aufschlussreiche Andeutungen darüber gemacht, was uns noch bevorstehen könnte. Natürlich ist das erst mal seine private Meinung. Aber es ist im Laufe der „Pandemie“ schon häufiger vorgekommen, dass die Bundesregierung etwas verkündete, was sie aber nicht einhalten wollte oder konnte, zum Beispiel dass der Lockdown Light nur einen Monat dauere, den November 2020. In diesem Fall wurden erst mal Journalisten vorgeschickt, um die Bevölkerung langsam an die tatsächlich vorgesehenen Maßnahmen zu gewöhnen. Ich befürchte, dass es sich hier genauso verhält.

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Der „Impfgipfel“ hält die Drohung aufrecht Kinder und Jugendliche dem Impfregime zu unterwerfen

von Walter Grobe

Die Regierung lässt nur scheinbar etwas locker. Sie beharrt auf der Politik, jetzt die Jugendlichen und später auch die Kinder einem Impfregime zu unterwerfen, das den bisher schlimmsten Angriff auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und elementare sittliche Maßstäbe bedeutet.

Beim „Impfgipfel“ vom 27. Mai, einer weiteren Zusammenkunft der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, wurde laut Presseberichten daran festgehalten, schnellstmöglich Jugendliche ab 12 Jahren und später auch jüngere „gegen Corona“ zu impfen. Man redet zwar von „Angeboten“, nicht von Zwang, doch wie glaubwürdig sind solche Sätze noch?

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Der Volksverpetzer gegen die Freie Linke

von Rote Corona-Rebellen

Die „Volksverpetzer“ in Gestalt von Andreas Bergholz greifen Freie Linke in der für sie typischen Manier an: mit Kontaktschuldkonstrukten, einseitiger Berichterstattung und bösartigen Unterstellungen. Krampfhaft soll eine Querdenkerverschwörung hinter #allesdichtmachen konstruiert werden – ganz auf Linie des „Recherchenetzwerks Antischwurbler“ [1]. Die Freie Linke sei dabei eine Art Tarnorganisation von „Querdenken“, die angeblich keinerlei linke Inhalte vertreten würde.

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Die große Zensur-Offensive

von Jan Müller

Zensurpraktiken nehmen im „Freien Westen“ besorgniserregende Ausmaße an. Kritische Journalisten wie Julian Assange sitzen im Gefängnis. Der Blogger Craig Murray wurde wegen eines Beitrags zu 8 Monaten Haft verurteilt. Die sozialen Netzwerke, die den reichsten Menschen der Welt gehören, löschen massenhaft kritische Inhalte und in der BRD nehmen offene Zensurbestrebungen an Fahrt auf. Die Mainstreammedien berichten so einseitig wie lange nicht mehr. Kritische Inhalte sind dort praktisch nicht mehr zu finden.

Die Berichterstattung der Mainstreammedien zum Maidan-Putsch in der Ukraine 2014 war für viele Mediennutzer ein Wendepunkt. Zu offensichtlich war die einseitige Parteinahme für die rechten Putschisten und gegen „prorussische“ Kräfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatten sich die westlichen Medien weit von einer objektiven Berichterstattung entfernt und betrieben offensive Propaganda für eine Seite.

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Krisenpolitik – auf dem Weg zur autoritären Technokratie?

von Günter Roth

Im folgenden Beitrag sollen die Hintergründe der aktuellen Krisenpolitik und des Ausnahmezustands in einem größeren Zusammenhang einer schon länger andauernden Tendenz zur technokratischen Krisenpolitik mit einer besorgniserregenden Aushöhlung der Demokratie beleuchtet werden.

Krisen und Ausnahmezustand als „neue Normalität“?

Nachdem die World Health Organization (WHO) am 11.3.2020 eine „Pandemie“ aufgrund von Coronaviren (SARS-Cov-2/COVID-19) ausrief, herrscht in Deutschland und in vielen anderen demokratischen Staaten mehr oder weniger ein politischer „Ausnahmezustand“, der französische Präsident Macron sprach sogar von „Krieg“. Der Ausnahmezustand, definiert als kriseninduzierte Expansion von Exekutivkompetenzen, wurde indes schon länger in vielen demokratischen Staaten immer mehr quasi zur „normalen Regierungstechnik“ (vgl. Agamben, 2004; Lemke, 2017). Besonders deutlich wurde die andauernde Nutzung des Ausnahmezustands in den USA seit dem 11.9.2001, jedoch haben immerhin 76 von 86 als Demokratien eingestufte Staaten zumindest schon Regelungen zum Ausnahmezustand getroffen (vgl. Förster, 2017). Das Beispiel des permanenten Ausnahmezustands in den USA seit 9/11 zeigte besonders drastisch, welch unglaubliche Erosion der politischen Kultur infolge einer entfesselten Krisenwahrnehmung selbst in vermeintlich „reifen Demokratien“ entstehen kann, wobei u.a. Verschleppungen und willkürliche Inhaftierungen, Folter oder gezielte Exekutionen ohne Anklage und rechtsstaatliche Verfahren und Kontrollen zeigen, dass im Ausnahmezustand fast alles möglich wird (vgl. Förster, 2017, S. 304). Zwar wurde in den USA inzwischen wieder einiges am Rechtsstaat restauriert, die Befugnisse der Geheimdienste eingeschränkt und Kontrollmechanismen gestärkt (ebd. 317 f.). Indes wurde aber weder das Gefangenenlager Guantanamo geschlossen noch der „Drohnenkrieg“ mit der Exekution von Terrorverdächtigen gestoppt, womit uralte, fundamentale Rechtsprinzipien der Habeas Corpus Akte liquidiert bleiben, weil die Betroffenen nicht einmal eine Anklage und rechtliches Gehör sowie ein ordentliches Rechtsverfahren erhalten. Auch die durch Edward Snowden aufgedeckte flächendeckende geheime globale Überwachung durch die National Security Agency (NSA), unter weitgehender Missachtung bürgerlicher Grundrechte, unterstreicht die unglaubliche Macht und die Gefahren entfesselter staatlicher Sicherheitsapparate in Krisen, wobei die in der Krise ausgeweiteten Befugnisse von Sicherheitsapparaten nach Abklingen der Krisenwahrnehmungen meist nicht oder nur unwesentlich wieder zurückgefahren werden (vgl. Hirsch, 2020).

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Bericht von der Demo „Es reicht!“ am 15.5.2021 in Düsseldorf

von Aktiven der Freien Linken NRW

Der Tag bot gleich drei angemeldete Kundgebungen: um 14:00 Uhr konnte man sich im Hofgarten in der Nähe der Tonhalle auf einer großen Wiese legal versammeln. Später am Nachmittag dann vor dem Landtag, wo allerdings nur 100 Teilnehmer zugelassen waren, und am Abend gab es einen ausgiebigen Spaziergang durch Wohngebiete. Offizielle Veranstalter und Anmelder waren wieder QD 211 und 231.

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Angst und Machtmissbrauch in Zeiten von Corona

von Matthias Klingenmeyer

Seit dem die Bundesregierung im März 2020 den ersten Lockdown beschlossen hat, ist das Land nicht mehr wie vorher. Die Menschen haben Angst. Entweder davor, sich mit dem neuen Coronavirus Sars-CoV-2 anstecken zu können oder vor einer Regierung, welche diese Krise dazu missbraucht, um die Freiheit der Bürger dauerhaft einzuschränken. Beide Ängste sind nachvollziehbar. Das Virus ist real und stellt für einen Teil der Bevölkerung eine ernstzunehmende Gefahr dar. Alte Menschen und/oder solche mit schweren Vorerkrankungen sind die Hauptrisikogruppe. Was es daher braucht sind vernünftige Schutzkonzepte für die Altenpflegeheime und Krankenhäuser unter Einbeziehung der BewohnerInnen bzw. PatientInnen. In Folge der sogenannten Corona-Krise wurden jedoch Maßnahmen getroffen, welche aus medizinischer Sicht anzuzweifeln und deshalb nicht mehr akzeptabel sind. Unzweifelhaft steht fest, dass wir mit den Corona-Maßnahmen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte erleben, wie es seit der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist. Das Infektionsschutzgesetz steht aber nicht über dem Grundgesetz. Auch im Kampf gegen die Ausbreitung eines Virus muss ein ausgewogenes Verhältnis zum Schutz der Allgemeinbevölkerung unter der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte bestehen.

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