Kategorie: Internes

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Stellungnahme des Ahriman-Verlages: „Aus aktuellem Anlaß:“   

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

 

Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische „COMPACT-Magazin“ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen.“                         

Aufnahmedatum: 05.10.1933 Reichspropagandaminister Goebbels (Mi.) nach der Verkündung eines neuen Schriftleitergesetzes. Vorn von links: Ministerialrat Jahnke, Staatssekretär Funk, Goebbels, dahinter Ministerialrat Hanke, Reichspressechef der NSDAP, der nun zum Führer des Reichsverbands der deutschen Presse ernannt wurde, und der Geschäftsführer des Reichsverbands der Deutschen Presse Prof. Dr. Hermann.

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:   

Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle – aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der „Gleichschaltung“ von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich „mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber“, hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. „Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein.“

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 

„… an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“ (Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:     

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“ 

Editorial des Freien Funkens

Dies ist der Freie Funke, das Organ unserer Bewegung. Hier werden Beiträge aus ihrem Umkreis sowie Gastbeiträge veröffentlicht, die aktuelle politische und soziale Entwicklungen beobachten, kommentieren und analysieren.

Die einzelnen Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Freien Linken dar. Sie repräsentieren den Blickwinkel von Einzelnen, die es anzusehen und darüber zu debattieren lohnt.

Der Name Funke ist kein Zufall, sondern eine Anspielung an die russische Zeitung Iskra (russisch: Funke), die zwischen 1900 und 1903 als Organ der SDAPR, der revolutionären russischen Sozialdemokratie, erschien. Ihr Ziel war die Versammlung und die Debatte von verschiedenen Strömungen der damaligen russischen Arbeiterbewegung. Der Druck der Erstausgabe vor 120 Jahren im Januar 1901 erfolgte in Leipzig-Probstheida.

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